Orientierungen & Identitäten – Was bedeutet selbstbestimmungsgesetz?
Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das seit November 2024 trans, inter und nicht-binären Menschen erlaubt, Geschlechtseintrag und Vornamen per einfacher Erklärung beim Standesamt zu ändern.
Was ist das Selbstbestimmungsgesetz?
Das Selbstbestimmungsgesetz, kurz SBGG, gilt seit dem 1. November 2024. Es erlaubt trans, inter und nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen per Erklärung beim Standesamt zu ändern. Zur Wahl stehen weiblich, männlich, divers oder gar kein Eintrag. Das Gesetz regelt nur die rechtliche Seite. Zu Hormonen oder Operationen sagt es nichts, dafür gelten weiter die medizinischen Regeln.
Was hat sich im Vergleich zum alten Gesetz geändert?
Es ersetzt das Transsexuellengesetz von 1980, das ein Gerichtsverfahren und 2 psychologische Gutachten verlangte. Viele trans Menschen erlebten das als teuer, langwierig und demütigend. Heute meldest du die Änderung 3 Monate vorher beim Standesamt an und gibst die Erklärung dann persönlich ab. Nach einer Änderung gilt eine Sperrfrist von 1 Jahr, bevor du erneut ändern kannst. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gesetz zu evaluieren, Details können sich also noch ändern.
Darf jemand deinen alten Namen oder Geschlechtseintrag verraten?
Nicht gegen deinen Willen. Das Gesetz enthält ein Offenbarungsverbot: Wer deinen früheren Geschlechtseintrag oder Namen preisgibt, um dir zu schaden, riskiert ein Bußgeld. Das schützt dich davor, über alte Dokumente oder von Menschen, die dich von früher kennen, geoutet zu werden. Einen Deadname absichtlich zu benutzen, verletzt ohnehin, ob es nun gegen das Gesetz verstößt oder nicht.